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Kategorie: Sportbootführerscheine
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Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Dezember 2011 20:48
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Geschrieben von Super User
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC
UKW Sprechfunkgeräte in der Schifffahrt
Ebenso wie im Flugverkehr sind heute auch viele Yachten und Sportboote mit einem Funkgerät ausgestattet. Es wird unter anderem dazu benutzt, die Verkehrsabwicklung an Häfen und vor Klappbrücken zu regulieren, zudem dient es der Alarmierung von Rettungskräften, die bei Notfällen benötigt werden. So kann zu jeder Zeit Hilfe geholt werden. Auch viele Charterunternehmen halten während des Charter-Zeitraums Kontakt zu ihren Booten, so dass auch sie bei Problemen umgehend helfen können.
Voraussetzung für den Betrieb des Funkgeräts ist jedoch das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC, welches seit dem Jahr 2005 auch in der Schifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden ist. Wer ohne dieses Funkbetriebszeugnis SRC unterwegs ist, riskiert mitunter hohe Strafen. Wer lediglich in Binnengewässern unterwegs ist, benötigt lediglich das Zeugnis für die Binnenschifffahrt UBI. Für Fahrten im Küstenbereich hingegen ist das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC notwendig, für Fahrten auf hoher See benötigen Bootsführer das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC.
Die theoretische Prüfung: Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC
Um ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC für den Bootsführerschein erhalten zu können, ist zuerst eine theoretische Prüfung abzulegen. Dabei ist zu beachten, dass das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC das Funkbetriebszeugnis SRC mit einschließt, so dass dann keine weitere Prüfung notwendig wird. So können nicht nur Nerven, sondern auch Kosten eingespart werden.
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung werden im Kurs zuerst die Grundlagen des Sprechfunks auf UKW-Basis erlernt, auch die Frequenzbereiche sowie die Reichweiten und die Sende- und Empfangstechniken werden durchgesprochen. Zusätzlich werden dann die Einsatzmöglichkeiten der Funktechnik im Routine-Verkehr sowie im Kontakt mit anderen Schiffen, mit Häfen und Brücken benannt. Weiterhin umfasst die theoretische Ausbildung für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC das Seenot- und Sicherheitsfunksystem, die Gerätekunde sowie den Empfang und die Verbreitung von nautischen Warnmeldungen, die beispielsweise bei See- oder Starkwinden oder bei Meldungen über Betriebsstörungen abgegeben werden. Im Anschluss an die theoretische Ausbildung erfolgt die Prüfung, die aus einem Fragenkatalog zu den unterschiedlichsten Themengebieten besteht.
Die praktische Prüfung: Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC
Neben der Theorie müssen Bootsführer für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC aber auch den praktischen Umfang mit dem Gerät nachweisen können. Dieser Umgang wird wiederum im Rahmen eines Kurses erlernt, der je nach Wunsch am Abend oder auch am Wochenende durchgeführt werden kann. Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernen Teilnehmer zuerst die Bedienung der UKW Sprechfunkgeräte. Als weiteres wird der digitale Selektivruf erlernt, wobei auch das Auswählen von Anrufformaten Bestandteil der Ausbildung ist. Zuletzt wird dann der Funkverkehr an Bord besprochen, so dass Bootsführer zu jeder Zeit Alarme empfangen und senden können und dass der Funkverkehr mit der Küste oder mit anderen Booten möglich ist. Teilnehmer eines Kurses sollten darauf achten, dass die Ausbildung an Original-Geräten erfolgt, denn eine Ausbildung an Simulatoren ist meist nicht so effektiv. Diese alles wird im Rahmen der praktischen Prüfung überprüft, indem die Teilnehmer ihre Kenntnisse zeugen müssen. Dabei wird die Praxis möglichst weitgehend imitiert, um eine optimale Prüfungssituation zu erzeugen, die der tatsächlichen Situation auf See nachempfunden ist.
